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Heike und Thomas Book
Steinhaus 9
42399 Wuppertal


Telefon: +49 1556 3584 440
E-Mail: [email protected]

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung der Ferienwohnung Book


§ 1 Geltung der AGB

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung der Ferienwohnung Book, Adresse: Steinhaus 9, 42399 Wuppertal, Obergeschoss zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters. Die Leistungen des Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken sind nicht gestattet.

(3) Geschäftsbedingungen des Mieters finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Vermieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung
 
Buchungswünsche sind über die Buchungsanfrage auf der Website https://ferienwohnung-book.jimdosite.com/ einzugeben, schriftlich per E-Mail an [email protected] zu richten oder telefonisch mitzuteilen. Kann der Vermieter die gewünschte Ferienwohnung in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, der Mieter durch den Vermieter eine schriftliche Bestätigung der gebuchten Ferienwohnung per E-Mail, einen Mietvertrag sowie – auf Wunsch – zusätzlich eine separate Rechnung. Die Reservierung für die Ferienwohnung ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung durch den Mieter rechtsverbindlich.

§ 3 Zahlungsbedingungen

Die Anzahlung in Höhe von 10% der Gesamtsummem indestens aber 50,- €, ist sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung durch den Mieter auf das im Vertrag genannte Konto des Vermieters zu überweisen. Die Restzahlung muss bis spätestens drei Tage vor der Anreise auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein. Kosten der Zahlung, insbesondere bei Überweisung aus dem Ausland, trägt der Mieter. Alle Banküberweisungsgebühren sind vollständig vom Mieter zu tragen, d.h. dem Bankkonto des Vermieters ist der volle Rechnungsbetrag spesenfrei gutzuschreiben. Durch den Vermieter werden ausschließlich Zahlungen per Überweisung oder nach Absprache, Bargeldzahlungen akzeptiert. Zahlungen durch den Mieter per EC- und Kreditkarten bzw. Schecks sind nicht möglich.

§ 4 An- und Abreise
 

(1) Am Anreisetag steht die Ferienwohnung - falls nicht anders vereinbart - ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 18:00 Uhr erfolgen, muss dies vorher vereinbart werden.
Zwecks Schlüsselübergabe hat der Mieter den Vermieter telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich um 14:00 Uhr bezogen werden kann. Am Abreisetag ist die Wohnung - falls nicht anders vereinbart - bis 11.00 Uhr morgens durch den Mieter zu verlassen. Eine Abreise nach 11:00 Uhr ist mit dem Vermieter vorher zu vereinbaren, ansonsten behält sich der Vermieter vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen. Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen.

(2) In der Ferienwohnung bereitgestelltes Geschirr, Gläser, usw. sind vor Abreise des Mieters durch diesen zu reinigen, bzw. ist das Geschirr und die Gläser nach Reinigung aus der Geschirrspülmaschine durch ihn aus- und in die Küchenschränke einzuräumen. Mülleimer und Kompostbehälter müssen entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein. Die Arbeitsflächen der Küche, Kochfeld, Backofen und Dunstabzugshaube sind vom Mieter in sauberem Zustand zu hinterlassen. Andernfalls hat der Vermieter das Recht, eine „Küchenreinigungspauschale“ in Höhe von 75,- € vom Mieter zu beanspruchen und auch, diese von der durch dem Mieter geleisteten Kaution einzubehalten.

§ 5 Ferienwohnung

Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. zerstörtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder an Sanitärobjekten, Hausgeräten oder dem Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel. Im Falle eines verlorenen Haustürschlüssels werden die Kosten des Austauschs des Zylinderschlosses mit 5 Schlüsseln in Rechnung gestellt. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das verstellen von Einrichtungsgegenständen, wie der Betten, ist untersagt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag durch den Vermieter fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter. Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist im Schadensfall der Name und die Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.

§ 6 Haustiere 

Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nicht gestattet. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, besitzt der Vermieter das Recht, den Mietvertrag fristlos zu kündigen und eine Reinigungspauschale in Höhe von 75,00 Euro zu beanspruchen und auch, diese von der durch dem Mieter geleisteten Kaution einzubehalten. 

 

§ 7 Aufenthalt
 

Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches sich im Mietpreis bestimmt. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden. Der Mieter erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der Ferienwohnung Book einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit Leistung der Anzahlung. Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

§ 8 Reiserücktritt
 

Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt: bis zu 30 Tage vor dem Anreisetag 0% des vereinbarten Preises, 29 bis zu 3 Tage vor dem Anreisetag 90% des vereinbarten Preises, kürzer oder bei Nichtanreise 100% des vereinbarten Preises.  Ausgenommen hiervon sind Einzelvereinbarungen, die schriftlich zwischen Vermieter und Mieter getroffen worden sein müssen. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird empfohlen.

§ 9 Rücktritt durch den Vermieter
 

Im Falle einer Absage durch den Vermieter in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz. Eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen. Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält.

§ 10 Haftung des Vermieters
 

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- Heizung- oder Stromversorgung, des Fernsehempfangs oder des WLAN sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.

§11 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

(1) Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss. kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

(2) Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
 
(3) Das WLAN steht nur für den Zugang zum Internet zur Verfügung, Virenschutz und Firewall wird nicht zur Verfügung gestellt. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung.
 
(4) Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder sich zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, hat er die Pflicht,  den Vermieter auf diesen Umstand hinzuweisen.

§ 12 Hausordnung

(1) Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
 
(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen schließen.
 
(3) In der Ferienwohnung sowie im gesamten Haus gilt Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen durch dem Mieter, sind durch diesen die Kosten der professionelle Reinigung der kontrollierten Wohnungsbe- und entlüftung zu tragen. Rauchen ist nur auf den Terrassen bei geschlossenen Terrassentüren erlaubt.
 
(4) Es wird nur ein PKW-Stellplatz vor dem Haus zur Verfügung gestellt. Weitere Fahrzeuge müssen außerhalb der Privatstraße „Steinhaus“ abgestellt werden.

(5) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. durch den Mieter ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.

(6) Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts durch den Vermieter angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter hat den Mieter über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

§13 Schriftform
 
Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch den Mieter mit Überweisung der Anzahlung akzeptiert.

§ 14 Salvatorische Klausel
 
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

§ 15 Gerichtsstand
 
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Wuppertal, soweit gesetzlich zulässig.